Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV:
Steffen Schoof (Anschrift siehe Kontakt)
Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 GewO erteilt durch die Stadt Dresden – Der Oberbürgermeister, Dr.- Külz- Ring, 01067 Dresden
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler) erteilt durch die IHK Dresden, Langer Weg 4, 01239 Dresden, Register-Nr. D-FWE4-T7J98-70
Erlaubnis nach § 34 f Abs.1 GewO (Finanzanlagenvermittler) erteilt durch die IHK Dresden, Langer Weg 4, 01239 Dresden, Register-Nr. D-F-144-A1AC-47
Erlaubnis
nach
§
34
i
Abs.
1
GewO
(Immobiliardarlehenvermittlung)
erteilt
durch
die
IHK
Dresden,
Langer
Weg
4,
01239
Dresden,
Register-Nr.
D-W-144-
11D8-23
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info)
Berufsbezeichnung
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
Industrie- und Handelskammer Dresden, Langer Weg 4, 01239 Dresden
Berufsrechtliche Regelungen
- § 34 d Gewerbeordnung (GewO)
- §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV)
Die
berufsrechtlichen
Regelungen
können
über
die
vom
Bundesministerium
der
Justiz
und
von
der
juris
GmbH
betriebenen
Homepage
www.gesetze-
im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als
Nachhaltigkeitsrisiken
(ESG-Risiken)
werden
Ereignisse
oder
Bedingungen
aus
den
drei
Bereichen
Umwelt
(Environment),
Soziales
(Social)
und
Unternehmensführung
(Governance)
bezeichnet,
deren
Eintreten
negative
Auswirkungen
auf
den
Wert
der
Investition
bzw.
Anlage
haben
könnten.
Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
Umwelt:
In
Folge
des
Klimawandels
könnten
vermehrt
auftretende
Extremwetterereignisse
ein
Risiko
darstellen.
Dieses
Risiko
wird
auch
physisches
Risiko
genannt.
Ein
Beispiel
hierfür
wäre
eine
extreme
Trockenperiode
in
einer
bestimmten
Region.
Dadurch
könnten
Pegel
von
Transportwegen
wie
Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales:
Im
Bereich
des
Sozialen
könnten
sich
Risiken
zum
Beispiel
aus
der
Nichteinhaltung
von
arbeitsrechtlichen
Standards
oder
des
Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung:
Beispiele
für
Risiken
im
Bereich
der
Unternehmensführung
sind
etwa
die
Nichteinhaltung
der
Steuerehrlichkeit
oder
Korruption in Unternehmen.
Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um
Nachhaltigkeitsrisiken
bei
der
Beratung
einzubeziehen,
werden
im
Rahmen
der
Auswahl
von
Anbietern
(Finanzmarktteilnehmern)
und
deren
Finanzprodukten
deren
zur
Verfügung
gestellte
Informationen
berücksichtigt.
Anbieter,
die
erkennbar
keine
Strategie
zur
Einbeziehung
von
Nachhaltigkeitsrisiken
in
ihre
Investitionsentscheidungen
haben,
werden
ggf.
nicht
angeboten.
Im
Rahmen
der
Beratung
wird
ggf.
gesondert
dargestellt,
wenn
die
Berücksichtigung
der
Nachhaltigkeitsrisiken
bei
der
Investmententscheidung
erkennbare
Vor-
bzw.
Nachteile
für
den
Kunden
bedeuten.
Über
die
Berücksichtigung
von
Nachhaltigkeitsrisiken
bei
Investitionsentscheidungen
des
jeweiligen
Anbieters
informiert
dieser
mit
seinen
vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Information
zur
Berücksichtigung
nachteiliger
Auswirkungen
auf
Nachhaltigkeitsfaktoren
(Art.
4
TVO
in
Verbindung
mit
Art.
11
der
Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023)
Erklärung
über
die
Berücksichtigung
der
wichtigsten
nachteiligen
Auswirkungen
auf
Nachhaltigkeitsfaktoren
bei
der
Anlage-
und
Versicherungsberatung:
Bei
der
Beratung
ist
es
unser
Ziel,
Ihnen
ein
geeignetes
Anlage-/Versicherungsanlageprodukt
empfehlen
zu
können.
Dabei
berücksichtigen
wir
auch
Ihre
Nachhaltigkeitspräferenzen,
sofern
Sie
dies
wünschen.
Hierbei
können
Sie
festlegen,
ob
bei
Ihrer
Anlage
ökologische
und/oder
soziale
Werte
sowie
Grundsätze
guter
Unternehmensführung
und/oder
die
wichtigsten
nachteiligen
Auswirkungen
von
Investitionsentscheidungen
auf
Nachhaltigkeitsfaktoren
berücksichtigt
werden
sollen.
Der
Gesetzgeber
hat
je
nach
Art
des
Anlageziels
(Investition
in
Unternehmen,
Staaten,
Immobilien
etc.)
in
folgenden
Bereichen
"Indikatoren"
für
die
wichtigsten
nachteiligen
Auswirkungen
ihrer
Investitionsentscheidungen
auf
Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Die Achtung der Menschenrechte
- Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.
Die
Produktanbieter
sind
gesetzlich
verpflichtet,
eine
Erklärung
zu
veröffentlichen,
welche
Strategie
sie
in
Bezug
auf
die
Berücksichtigung
der
wichtigsten
nachteiligen
Auswirkungen
und
den
Umgang
damit
verfolgen.
Dies
bezieht
sich
insbesondere
auf
Treibhausgasemissionen,
Wasserverbrauch,
Biodiversität,
Abfall,
Soziales
und
Arbeitnehmerbelange
(einschließlich
Menschenrechte
und
Korruption).
Wenn
Sie
sich
dazu
entscheiden,
dass
die
wichtigsten
nachteiligen
Auswirkungen
Ihrer
Investitionsentscheidungen
auf
Nachhaltigkeitsfaktoren
bei
der
Produktauswahl
berücksichtigt
werden
sollen,
beachten
wir
im
Rahmen
des
Auswahlprozesses
die
von
den
Produktanbietern
bereitgestellten
Informationen
sowie
die
von
den
Produktanbietern
dargelegten
Strategien.
Eigene
Einstufungs-
und
Auswahlmethoden
zu
den
Informationen
der
Produktanbieter
wenden
wir
nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die
Vergütung
für
die
Vermittlung
von
Finanzprodukten
wird
grundsätzlich
nicht
von
den
Nachhaltigkeitsrisiken
beeinflusst.
Es
kann
vorkommen,
dass
Anbieter
die
Berücksichtigung
von
Nachhaltigkeitsrisiken
bei
Investitionen
höher
vergüten.
Wenn
dies
dem
Kundeninteresse
nicht
widerspricht,
wird
die höhere Vergütung angenommen.